Die AGT AG hat von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) die Veranstalterbewilligung erhalten, die es uns erlaubt, eine Vielzahl von Geschicklichkeits-Spielautomaten in der gesamten Schweiz aufzustellen. Diese Bewilligung ist ein wichtiger Bestandsteil und berechtigt die AGT AG ihre Automaten nahezu überall im Land legal zu betreiben.
Mit unserer Bewilligung ist es möglich, unsere Geschicklichkeitsspielautomaten in Restaurants, Bars, Clubs und vielen anderen Lokalen aufzustellen. Damit wird nicht nur die Attraktivität der Lokale gesteigert, sondern auch den Spielern ein spannendes und unterhaltsames Erlebnis geboten.
Diese Bewilligung stellt sicher, dass unsere Automaten in Übereinstimmung mit den schweizerischen Glücksspielgesetzen betrieben werden und dabei höchste Standards in Bezug auf Fairness und Sicherheit erfüllen. Die AGT AG ist Teil des Schweizerischen Spielautomaten Verband "Swissplay".
CherryPot 20
Veranstalterbewilligung: 20.1.2.15.1.001